In der Regel werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen, Ausnahmen sind hier die „Einzellfallentscheidungen“ (z.B. bei der Raucherentwöhnung). Jedoch sind Hypnosesitzungen und Beratungsgespräche steuerlich absetzbar, da sie als „außerordentliche Belastung“ geltend gemacht werden können.